Antrag auf Kostenübernahme (Rezept für Bewegung)
 
  
 
  über Rehabilitationssport oder Funktionstraining
  Für
  eine
  Teilnahme
  an
  einem
  Kurs
  Rehabilitationssport
  oder
  Funktionstraining
  über
  50
  Wochen
  benöti-
  gen
  Sie
  einerseits
  eine
  Verordnung
  eines
  Arztes,
  andererseits
  eine
  Genehmigung
  der
  Kostenübernahme 
  Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
  Bitte
  beachten
  Sie
  jedoch,
  dass
  ICH
  
  
  KEINE
  
  !!!
  Kurse
  für
  „Aquagymnastik
  im
  Flachwasser“
  sowie
  „Aqua-
  jogging
  im
  Tiefwasser“
  im
  Rahmen
  eines
  „Antrages
  für
  Rehabilitationssport
  bzw.
  Funktionstraining”
  an-
  biete.
  Diesen
  Kurs
  können
  NUR
  Institutionen
  durchführen,
  welche
  
  die
  Kosten
  einer
  Kursteilnahme
  „direkt” 
  mit
  der
  gesetzlichen
  Krankenkasse
  abrechnen.
  Dafür
  müssen
  diese
  Anbieter
  individuell
  bei
  den
  Kran-
  kenkassen zugelassen und registriert sein.
  Diese
  Kursthemen
  sind
  dann
  speziell
  auf
  einen
  „krankheitsbezogenen
  Körperbereich”
  oder
  auf
  ein
  be-
  stimmtes Thema bezogen, das innerhalb der Stunden schwerpunktmässig trainiert wird.
  Nachfolgend Kontaktdaten für Rehasport und Funktionstraining im Wasser:
  Ambulantes Rehazentrum Mainz-Mombach, Kreuzstraße 30, 55120 Mainz,
  Telefon: 0 61 31 - 90 61 210
 
  
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 